© Movimento Trieste Libera
All rights reserved
Internationale Verträge und das Freie Territorium Triest
Das Movimento Trieste Libera – Bewegung Freies Triest, ist die Organisation, die für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit im Freien Territorium Triest agiert. Das Freie Territorium Triest ist ein unabhängiger, neutraler und entmilitarisierter Staat und besteht – zusammen mit seinem internationalen Freien Hafen – seit dem 15. September 1947. Um gesetzmäßig zu handeln, basiert jede unternommene Handlung und alle Dokumente (unter diesem LINK zu finden) die das Movimento Trieste Libera – Bewegung Freies Triest veröffentlicht auf Gesetzen der geltenden internationalen Verträge, die nachstehend veröffentlicht werden.
Der Friedensvertrag mit Italien:
Am 10. Jänner 1947, einen Monat vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags mit Italien, erklärte sich der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – mit der Resolution S/RES/16 (1947) – als Garant der Unversehrtheit und der Unabhängigkeit des Freien Territoriums Triest – FTT. Resolution 16 des UN- Sicherheitsrates kann man auf Englisch und Französisch von der offiziellen Homepage der Vereinten Nationen herunterladen: LINK
Am 10. Februar 1947 wurde in Paris der Friedensvertrag mit Italien – dem Aggressor und Mitglied der Achsenmächte, das bedingungslos kapitulierte – unterzeichnet. Die offizielle Version des Vertrages in Englisch, Französisch und Russisch, ist im Band 49 des Verträgekatalogs der Vereinten Nationen veröffentlicht worden: LINK
Der Artikel 21 sanktioniert das Ende der italienischen Souveränität über Triest gleichzeitig mit der Inkraftsetzung des Vertrags: Auf Grund dieser Bestimmung, wird am 15. September 1947 die Gründung eines neuen unabhängigen Staates erklärt, nämlich des Freien Territoriums Triest – FTT, das mit einem internationalen Freien Hafen ausgestattet ist und unter der vorgesehenen provisorischen Regierung stehen soll (Anhang VI), bis der neue Gouverneur vom Sicherheitsrat der UNO ernannt wird.
Die erste staatliche provisorische Regierung war die Regierung der Alliierten des Freien Territoriums Triest (AMG FTT), die den neuen internationalen Status des FTT mit ihrer ersten Ankündigung bekannt gab: LINK
Das „Memorandum of Understanding von London“:
Die Militärregierung der Alliierten übte die Rolle der Staatsregierung des FTT bis 1954 aus, das Jahr in dem – mit dem Memorandum of Understanding von London – die Verwaltung von einer Militär- zur Zivilverwaltung umgewandelt wurde.
Das Memorandum stellte außerdem fest, dass die italienische Regierung den Alliierten in der Verwaltung der Hauptzone (Zone A mit der Hauptstadt und dem Hafen) nachfolgt und dass die sekundäre Zone (Zone B) unter der jugoslawischen Militärverwaltung von der jugoslawischen Staatsregierung übernommen wird.
Die offizielle Version des Vertrages in Englisch ist im Band 235 des Verträgekatalogs der Vereinten Nationen veröffentlicht worden: LINK
Seit 5. Oktober 1954 (Unterzeichnung Memorandum von London) bekleideten also beide Regierungen eine Doppelrolle: Staatsregierung des eigenen Landes und provisorische Staatsregierung des FTT im Auftrag der Vereinten Nationen, während die Beziehung unter den involvierten Staaten – Italien, Freies Territorium Triest und Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien – weiterhin nach dem Friedensvertrag und den daraus folgenden Gesetzen und Verträgen geregelt werden: LINK
Da sich die Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien, und folglich auch ihre Regierung, aufgelöst hat, ist der einzige noch gültige Teil des Memorandum of Understanding jener, der die italienische Regierung zur Verwaltung der Hauptzone des FTT verpflichtet, die Triest und seinen Internationalen Freihafen umfasst.
Das Mandat verlangt nämlich, dass die Artikel von 1 bis 20 des Anhangs VIII des Friedensvertrags respektiert werden. Diese Artikel gründen und regeln den Betrieb des Internationalen Freihafens von Triest, der eine Staatskörperschaft des FTT ist und der vielen Ländern in Europa und in der Welt viele und wichtige wirtschaftliche Vorteile anbietet.
Das wird von der beglaubigten Übersetzung des Dokuments bestätigt, die vom Triester Gericht im Laufe des Prozesses verlangt wurde, in dem Roberto Giurastante den Gerichtsbarkeitsmangel des italienischen Richters im FTT erhob. Roberto Giurastante, dem wir dankbar sind, hat dieses Dokument auf seinem Blog „Ambiente e Legalità“ - "Umwelt und Rechtmäßigkeit" zur Verfügung gestellt: LINK
Der italienisch-jugoslawische Vertrag, genannt „von Osimo“:
Die Version des sogenannten „Osimo-Vertrags“ von 1975, die bei der UNO hinterlegt wurde (1985), um ihn vom Sekretariat ratifizieren zu lassen, bestätigt, dass dies ein bilaterales Abkommen zwischen zwei Staaten ist, das also keine Pflichten für die internationale Gemeinschaft verursacht. Ein bilaterales Abkommen kann kein multilaterales Abkommen wie den Friedensvertrag mit Italien abändern und kann auch keinen Souveränitätsübergang bewirken, der einen dritten Staat angeht, wie in dem spezifischen Fall des Freien Territoriums Triest.
Aus diesen Gründen wird es im Artikel 7 des Vertrags von 1975 bestätigt, dass die vom Pariser Friedensvertrag festgestellten internationalen Verpflichtungen diejenigen sind, die die Beziehung zwischen der Republik Italien und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (die jetzt schon aufgelöst ist) bestimmen, und dass die provisorische Zivilverwaltung eine Pflicht ist, die ausschließlich deren Regierungen betreffen.
Um eine Kopie des bei der UNO hinterlegten Vertrags von Osimo zu lesen: LINK (die Seite „Note by the Secretariat“ erklärt auf Englisch die oben beschriebenen Grundsätze).
Das Freie Territorium Triest heute:
Wie schon erwähnt, betrifft der einzige Teil des Memorandums of understanding of London der noch in Kraft ist, die Beziehung zwischen der italienischen Regierung und der ehemaligen Zone A des FTT: Dies deshalb, weil das Mandat für die provisorische Verwaltung über die ehemalige Zone B – die der jugoslawischen Regierung zugewiesen wurde – verfiel, als diese Regierung, wegen der Auflösung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien, nicht mehr existierte.
Infolge von Volksabstimmungen und wegen der internationalen Anerkennung der Republik Slowenien und der Republik Kroatien mit den heutigen Grenzen (1991/92) die auch der Sicherheitsrat der UNO mit seinen Resolutionen für die Aufnahme der zwei Staaten bei der S/RES/754 (1992) und S/RES/753 (1992) - LINK - bestätigt, ging der Teil des Freien Territoriums Triest, der vorher von der aufgelösten jugoslawischen Regierung verwaltet wurde, in die Souveränität der beiden Staaten über.
In Bezug auf die internationale Anerkennung der ehemaligen Zone B unter der Souveränität Sloweniens und Kroatiens von Seiten aller Unterzeichner des vorigen Friedensvertrags, weisen wir Sie auf den Artikel 30.3 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge hin: LINK
Diese sind die Rechtsgründe, nach denen das heutige Freie Territorium Triest nur der Hauptzonenverwaltung (der Zone A, die 1954 vom Memorandum of understanding) gestiftet wurde entspricht und die aus der Hauptstadt Triest, dem Internationalen Freihafen und den fünf kleineren Gemeinden besteht und die sich gegenwärtig in einem der italienischen Verantwortung anvertrauten provisorischen Regierungszustand befindet.
In absoluter Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen, hat das Movimento Trieste Libera – Bewegung Freies Triest, keinerlei Ansprüche gegen die Republik Slowenien und die Republik Kroatien, oder gegen jeglichen Staat. Die Aktionen des Movimento Trieste Libera – Bewegung Freies Triest für die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit im derzeitigen Freien Territorium Triest, fördern Kooperation, Frieden und internationale Stabilität.
Am 23. Oktober 2015 – in Bezug auf die internationale Verteidigung von Territorien und von der Zivilbevölkerung Palästinas, hat der Sicherheitsrat eine Analyse des Generalsekretariats über diese Frage veröffentlicht. Die Analyse bestätigt im Punkt V die Gültigkeit des unveränderten Status des heutigen Freien Territoriums Triest – FTT. Protokollnummer: S/2015/809 – LINK
Das heutige Freie Territorium Triest (FTT – TLT – STO) mit den Nachbarstaaten, Italien und Slowenien: